Hotel Mama hinter sich zu lassen und die erste eigene Wohnung beziehen ist für jeden jungen Erwachsenen ein prägendes Erlebnis. Doch die eigenen vier Wände verursachen auch hohe Fixkosten. Wie Eltern ihre Kinder unterstützen können, damit nach dem Auszug keine unangenehmen Überraschungen warten.
Der Gedanke an die erste eigene Wohnung ist aufregend. Doch die eigenen vier Wände kosten jeden Monat viel Geld – nicht nur für die Miete. Für junge Erwachsene ist es oft schwierig, bereits im Vorfeld zu überblicken, wofür sie in einer eigenen Wohnung plötzlich selber aufkommen müssen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, schon bei der Wohnungssuche ein entsprechendes Budget aufzustellen. Dabei können Eltern ihre Kinder unterstützen und beraten. Denn sie wissen genau, welche Kosten zu berücksichtigen sind.
Die Fixkosten im Überblick
Um einen Budgetplan zu erstellen, ist es zunächst zentral, sich einen Überblick über die anstehenden Kosten zu verschaffen:
Kaution/Mietzinsdepot:
Vermieter verlangen vor dem Einzug eine Kaution von Neumietern. In der Regel beträgt sie eine bis drei Monatsmieten. Dies dient als Sicherheit, falls die Wohnung beim Auszug mit Mängeln verlassen oder die Miete plötzlich nicht mehr bezahlt wird. Mieter zahlen die Kaution vor dem Einzug auf ein Sperrkonto ein. Sobald man den Betrag eingezahlt hat, kann man nicht mehr darauf zugreifen.
Mietzins:
Der Mietzins ist im Mietvertrag festgehalten und wird monatlich dem Vermieter überwiesen. Für eine gute Budgetplanung sollte dieser maximal ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen. Hat der Vermieter Zweifel, dass sich das Kind den Mietzins leisten kann, können Eltern es mittels einer Bürgschaft oder Solidarhaftung unterstützen. Doch Vorsicht: Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn die Eltern haften anschliessend für den gesamten Mietzins.
Nebenkosten:
Zusätzlich zur Miete kommen monatlich auch Nebenkosten dazu. Dazu zählen beispielsweise die Kosten fürs Heizen, welche meist bereits in der Miete eingerechnet sind. Mieter müssen darüber hinaus aber andere Kosten, wie zum Beispiel für Strom und Wasser direkt an den Dienstleister bezahlen. Dies gilt auch für Internet- und TV-Gebühren. Diese Rechnungen fallen jedoch nicht monatlich, sondern quartalsweise oder jährlich an.
Hausrats- und Haftpflichtversicherung:
Wer in eine eigene Wohnung zieht, braucht zwingend eine eigene Hausrats- und Haftpflichtversicherung. Die Hausratsversicherung deckt Wasserschäden, Feuer, Vandalismus, Diebstahl und Einbruch ab und sollte deshalb pünktlich zu Mietbeginn abgeschlossen sein. Mit der Haftpflichtversicherung ist man zusätzlich gegen Schäden geschützt, welche man anderen Personen oder Gegenständen zufügt, wie beispielsweise einen Kratzer am Auto der Eltern beim Zügeln.
Lebenshaltungskosten:
Ein monatliches Budget sollte nicht nur für den Mietzins und die Nebenkosten ausreichen. Denn es kommen stets auch weitere Kosten dazu, beispielsweise für die Einrichtung der Wohnung, aber auch für Krankenkassenprämie, Essen oder Steuern. Und am Ende sollte auch noch Geld für die Freizeit da sein.
Beispiel für monatliche Fixkosten für eine 2.5-Zimmer-Wohnung
Miete (inkl. Nebenkosten)
CHF 1300
Strom/Wasser
CHF 60
Hausratsversicherung
CHF 50
Internet & TV
CHF 60
Serafe-Gebühren
CHF 30
Gesamtkosten
CHF 1500
Quelle: www.comparis.ch
Eine WG anstatt einer eigenen Wohnung?
Eine eigene Wohnung kann für junge Erwachsenen sehr teuer sein. Ist der Wunsch, von zuhause auszuziehen, dennoch gross, ist eine Wohngemeinschaft eine Alternative. So teilt man sich sämtliche Fixkosten und die Miete mit den Mitbewohnern. Im Gegenzug kann man nicht selber über alles entscheiden.
Entweder schliesst man sich einer bereits bestehenden WG an oder gründet zusammen mit Freunden selbst eine. Bei Letzterem muss jedoch zuerst mit dem Vermieter abgeklärt werden, ob dieser einer Wohngemeinschaft zustimmt.
Tipps für die erste eigene Wohnung
Für die Miete einen Dauerauftrag einrichten.
Die Nebenkosten stets in die Budgetberechnung miteinbeziehen.
Vor dem Einzug das Übergabeprotokoll genau unter die Lupe nehmen. Dieses erst unterschreiben, wenn alle Mängel erfasst sind. Sonst kann der Mieter für die Kosten der Behebung verantwortlich gemacht werden.
Kosten für Reparaturen wie beispielsweise einen defekten Kühlschrank oder eine verstopfte Toilette einplanen.
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