Mit dem Beginn der Lehre oder dem ersten Job fängt für Jugendliche und junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt an. Der erste Lohn bedeutet in der Regel mehr finanzielle Freiheiten. Gleichzeitig sind sich viele Jugendliche nicht von Anfang an bewusst, wie hoch die Kosten für die Haushaltsführung effektiv sind und welchen Wert Haushaltsarbeit hat.
So lange ein Kind bei den Eltern wohnen bleibt, sind Abgaben für die Verpflegung und den Haushalt, das sogenannte Kostgeld, ein wichtiges Thema. Jugendliche und junge Erwachsene übernehmen damit einen Anteil an den Haushaltskosten der Familie.
So erfahren sie am eigenen Portemonnaie, wie viel Geld das Führen eines Haushalts kostet und lernen, ihr Geld einzuteilen. Gleichzeitig zeigt ihnen das Kostgeld, dass Haushaltsarbeiten wie Putzen, Kochen und Einkaufen nicht selbstverständlich sind. Sondern, dass auch diese einen Wert haben.
Bereits vor dem Start in die Erwerbstätigkeit kann die Einführung eines Jugendlohns ein sinnvoller Schritt sein. In der Regel bezahlen Jugendliche vom Jugendlohn ihre variablen Kosten wie Kleidung oder ÖV-Billette selber. Die Fix- und Haushaltskosten tragen weiterhin die Eltern. Dadurch müssen sich Jugendliche bewusst mit ihren finanziellen Mitteln auseinandersetzen und lernen, selbstständig zu budgetieren.
Der «richtige» Betrag für die Haushaltsabgabe hängt aber immer von verschiedenen Punkten ab und muss in jeder Familie individuell abgemacht werden. Wichtig ist, gemeinsam in der Familie über das Thema zu sprechen und ein Budget für das Kind aufzustellen. Es ist sinnvoll, auch die finanzielle Lage der Familie zu berücksichtigen. Anhand dieser Punkte kann anschliessend die Höhe der Abgabe für die Haushaltskosten bestimmt werden.
Grundsätzlich gilt: Was Jugendliche durch die eigene Arbeit verdienen, gehört auch ihnen – es handelt sich hierbei um das sogenannte Kindesvermögen. Eltern können von ihren Kindern aber gemäss ZGB Art. 323 einen Betrag für Kost und Logis verlangen: «Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet». Richtwerte oder Grenzen für die Höhe des Betrags gibt das Gesetz aber nicht vor.
Folgende Grundregeln können beim Bestimmen der Höhe des Beitrags an die Haushaltskosten helfen:
Der Dachverband Budgetberatung Schweiz stellt verschiedene Vorlagen und Tabellen zur Verfügung, die bei der Festlegung des Kostgelds helfen können.
Richtlinien Kost und Logis herunterladen (PDF)
Budgetvorlage für Lernende herunterladen (PDF)
Budgetvorlage für Studierende herunterladen (PDF)
Die Theorie ist das eine – doch wie sieht es in der Praxis aus? Die jugendbudget-Redaktion wollte es genauer wissen und erkundigte sich bei Familie H. (Name der Redaktion bekannt), wie sie ihre Finanzen seit Beginn der Lehre des ältesten Sohnes angepasst hat:
«Ich verdiene im ersten Lehrjahr 700 Franken», erzählt der 15-Jährige. Abgeben müsse er davon zwar nichts, aber er habe Kleidung, Ausgang und Sport selbst zu berappen: «Ich schreibe alle Ausgaben auf und behalte die Quittungen.» Für den ÖV fallen zum Glück fast keine Ausgaben an – sowohl Lehrfirma als auch Berufsschule liegen in Velodistanz. Er fände es zwar gut, Herr seines eigenen Geldes zu sein, habe aber nicht bedacht, wie viel für Alltagssachen draufgehe, sagt der 15-Jährige. «Damit ich wenigstens ein bisschen spare, nehme ich das Mittagessen von zu Hause mit, statt welches zu kaufen.» Nur mit seinen Kollegen gehe er am Wochenende ab und zu auswärts essen. «Zuerst wollten wir es anders machen», berichten die Eltern. Die ursprüngliche Idee sei gewesen, dass der Sohn einen Teil seines Lohns für Wohnen, Essen und Krankenkasse in Form von Kostgeld abgeben muss und sie ihm weiterhin seine Ausgaben finanzieren. «Aber so, wie wir es jetzt machen, schärft er sein Bewusstsein für den Wert des Geldes», begründen die Eltern ihre Entscheidung. Auch spezielle Ausgaben wie Schullager übernehme der Sohn – zumindest für den Moment: «Wir schauen dann, dass wir das später ausgleichen», so die Eltern.