AHV-Beitragslücken führen im Alter zu Kürzungen der Rente. Die Ursachen der Lücken hingegen verbergen sich oftmals bereits im jungen Erwachsenenalter. So kann man AHV-Lücken anfragen und sie rechtzeitig ausgleichen.
Sowohl Erwerbstätige als auch Personen in schulischer Ausbildung sind AHV-beitragspflichtig. Alle erwerbstätigen Personen müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie das 18. Altersjahr erreichen, Beiträge an die AHV leisten. Für alle nichterwerbstätigen Personen, also Schüler und Schülerinnen sowie Studierende, beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar des 21. Altersjahrs.
Was sind AHV-Beitragslücken?
Um die vollständige Rente zu erhalten, müssen die AHV-Beiträge ab dem Jahr, in dem man 21 wird, bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters lückenlos bezahlt werden. Für Männer beträgt die Zahlungspflicht derzeit noch 44 und für Frauen 43 Jahre.
Wer schon vor dem 21. Lebensjahr erwerbstätig ist und Beiträge leistet, kann sich sogenannte «Jugendjahre» anrechnen lassen. Sie werden für die Berechnung der Rente zwar nicht berücksichtigt, können später aber zur Deckung allfälliger Beitragslücken genutzt werden.
Diese entstehen, wenn in einem Jahr keine AHV-Beiträge geleistet werden, und haben eine Rentenkürzung zur Folge. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente um 1/44 gekürzt, ganz gleich ob Mann oder Frau.
Was sind die häufigsten Gründe für AHV-Lücken bei jungen Erwachsenen?
Grundsätzlich gilt für die AHV die Selbstorganisation. Die Verwaltung der eigenen AHV-Zahlungen, Beitragslücken oder Ausgleichungen liegt gänzlich in der Selbstverantwortung des Versicherten. Deshalb ist es wichtig über die verschiedenen Ursachen von AHV-Lücken Bescheid zu wissen.
Reisen: Viele Jugendliche nutzen ein Zwischenjahr vor dem Studium oder dem Eintritt in die Arbeitswelt zum Reisen. Bleibt der zivilrechtliche Wohnsitz währenddessen in der Schweiz, muss trotzdem ein jährlicher Beitrag an die AHV geleistet werden. Dieser berechnet sich am Vermögen.
Studium: Wer während dem Studium nicht erwerbstätig ist, muss sich bei der AHV selbst anmelden und zahlt den pauschalen jährlichen Mindestbeitrag von aktuell 503.- Franken. Studierende, die nebenberuflich arbeiten können die AHV-Beiträge aus dem beruflichen Erwerb von den 503.- Franken Mindestbeitrag abziehen. Diese Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar nach Erreichen des 20. Geburtstags, also dem Jahr, in dem man 21 wird. Ab dem 1. Januar nach dem 25. Geburtstag gelten die regulären Bestimmungen.
Viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebern: Pro Arbeitgeber und Kalenderjahr sind Löhne unter 2’300 Franken beitragsfrei. Wer also viele kurze Jobs verrichtet läuft Gefahr, den jährlichen Mindestbeitrag nicht zu erreichen.
Kann man AHV-Lücken ausgleichen?
Im Fall einer AHV-Lücke kommen Personen, die ab dem 18. Lebensjahr erwerbstätig waren, die «Jugendjahre» zugute: Beitragslücken von maximal drei Jahren können nämlich damit ausgeglichen werden. Wer nicht über «Jugendjahre» verfügt, hat immer noch die Möglichkeit, die AHV-Beitragslücken innert 5 Jahren nachzuzahlen.
Wie erkennt man AHV-Beitragslücken?
1. Bestellen Sie bei einer Ausgleichskasse Ihrer Wahl den Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK). Auf dem IK werden jährlich die beitragspflichtigen Einkommen, die Beitragszeiten und die Betreuungsgutschriften festgehalten.
2. Anhand eines Auszugs aus dem IK lassen sich mögliche Lücken berechnen. Die notwendigen Unterlagen dazu erhalten Sie zusammen mit dem IK-Auszug
3. AHV-Lücken der letzten 5 Jahre nachzahlen oder mit «Jugendjahren» ausgleichen
Erklärvideo zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK). Mit dem individuellen Konto rechtzeitig AHV-Lücken feststellen. Quelle: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug
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