Was kostet ein Kind bis zum Erwachsenenalter
Was kostet ein Kind bis zur Volljährigkeit?
Janina Drüppel 5 Minuten

Junge Paare, die vor der Familienplanung stehen fragen sich zu Recht: Was kostet ein Kind uns überhaupt? Eine ganze Menge, wie die Zahlen bestätigen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

Lieb und teuer: Das kostet ein Kind

Kinder haben ist keine Frage des Geldes, sondern für Eltern die Erfüllung eines tief gehegten Wunsches. Damit es trotzdem nicht zu unliebsamen finanziellen Überraschungen kommt, ist es gut, sich regelmässig Gedanken über die anstehenden Ausgaben zu machen. Denn es wird viel zu selten durchgerechnet, was ein Kind bis zum Erwachsenwerden wirklich kostet: Für ein Einzelkind sind es durchschnittlich 1’620 Franken pro Monat. Das schätzt das Zürcher Jugendamt in der Zürcher Kinderkosten-Tabelle vom 1. Juli 2024, die viele Kantone als Referenz nutzen. Hochgerechnet auf 18 Lebensjahre erreicht der Gesamtbetrag circa 350’000 Franken. Obendrauf kommen in vielen Fällen noch Drittbetreuungskosten und der Einkommensverlust durch eine Reduktion des Arbeitspensums.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Ausgaben für ein Kind von der Geburt bis zur Volljährigkeit und zeigen auf, welche finanzielle Unterstützung Eltern erhalten.

Kosten im Babyalter

Die Freude ist gross, bald ist der Nachwuchs da. Und verständlicherweise möchten werdende Eltern nur das Beste für ihren kleinen Schatz. Das Babyzimmer wird liebevoll eingerichtet und wichtige Ausstattung, wie zum Beispiel ein Hochstuhl und ein Autositz, gekauft. Auch wenn nicht alles neu sein muss und viele Eltern Babywaren von Familie und Freunden übernehmen können, belaufen sich die Anschaffungskosten schnell auf mehrere Tausend Franken.

Nach der Geburt fallen monatliche Ausgaben an. Der Dachverband Budgetberatung Schweiz schätzt diese für ein Neugeborenes bis zum ersten Lebensjahr auf durchschnittlich 300 bis 400 Franken. Eingerechnet sind Nahrungsmittel, Haushaltsnebenkosten wie Waschmittel, Windeln und Säuglingspflege, Kleidung, eine Krankenkassenprämie mit Unfallversicherung und Gesundheitskosten.

Kosten im Kleinkindalter

Mit zunehmendem Alter des Kindes steigen auch die monatlichen Kosten. Das Zürcher Jugendamt kalkuliert bei einem Einzelkind im Alter von ein bis vier Jahren mit 1’415 Franken Kosten monatlich. Darin enthalten sind Ausgaben für Nahrungsmittel, Kleidung, Wohnen, Haushalt, Krankenkasse, Gesundheit, Telefon und Internet sowie Freizeit, Förderung und öffentlicher Verkehr.

Weiter steigen die Kosten, wenn beide Eltern arbeiten und das Kind eine Kindertagesstätte besucht. Krippen verlangen in der Schweiz pro Tag 120 Franken und mehr. Wird ein Kind beispielsweise an drei Tagen in der Woche fremdbetreut, schlagen monatlich bis zu 2’000 Franken zu Buche. Die Betreuungskosten sind dementsprechend ein wesentlicher Kostenfaktor für Eltern.

Kosten im Schulalter

Im Alter von fünf bis zwölf Jahren steigen die Ausgaben für das Kind laut den Schätzungen des Zürcher Jugendamtes auf 1’550 Franken monatlich, im Alter von 13 bis 18 Jahren auf 1’895 Franken monatlich. Denn teurere Kleidung, Essen, Schulausflüge, vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder grössere Anschaffungen wie ein Velo, Handy oder Laptop fallen ins Budget.

Ebenso rücken Hobbys wie Musik und Sport in den Vordergrund. Vielleicht mag das Kind einem Fussballverein beitreten, Judo erlernen oder ein Musikinstrument ausprobieren. All diese Aktivitäten bereiten Kindern Freude und fördern ihre Entwicklung. Sie sind aber selbstverständlich auch mit Kosten verbunden.

Die gute Nachricht: Je älter und selbstständiger das Kind wird, desto eher ist es Eltern möglich, ihr Arbeitspensum wieder aufzustocken oder in den Beruf zurückzukehren. Das bessert die Familienkasse auf.

Nicht nur Geld, sondern auch Zeitbudget planen

Kinder kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Während sogenannte «direkte Kosten» wie höhere Mietausgaben für eine grössere Wohnung und mehr Lebensmittel naheliegend sind und von den genannten Studien pro Monat budgetiert wurden, müssen die «indirekten Kosten» wie Einkommensausfälle ebenfalls berücksichtigt werden. Denn meist reduziert zumindest ein Elternteil zur Betreuung des Kindes sein Arbeitspensum und nimmt einen geringeren Lohn in Kauf.

Die Studie des Bundesamtes für Statistik «Kinderkosten in der Schweiz» zeigt, dass vor allem Mütter ihr Pensum herunterschrauben. Schätzungen zufolge arbeiten sie mit einem Kind durchschnittlich 33 Stunden weniger im Monat, was eine kinderbedingte Einkommensbusse von ungefähr 1’000 Franken netto zur Folge hat.

Nicht vergessen gehen sollte die Altersvorsorge. Denn wer im Teilzeitpensum arbeitet und zwangsläufig weniger verdient, zahlt auch weniger in die AHV und Pensionskasse ein. Diese Lücken schmälern die Rente bzw. das Kapital im Alter. Umso mehr, wenn für einige Zeit im Job komplett pausiert wird. Es empfiehlt sich deshalb, die Vorsorgelücken beizeiten zu schliessen und mit der 3. Säule die private Vorsorge auszubauen.

Fazit: Budgetieren ist die halbe Miete!

Ja, ein Kind kostet einiges – Nerven, Zeit und Geld. Doch Nachwuchs grosszuziehen ist für Eltern das Wunderbarste auf der Welt, und Erfüllung lässt sich nicht in finanziellen Ausgaben messen. Damit der Kinderwunsch keine Frage des Geldes wird, sollte schon vor der Geburt künftige Kosten mit einem Familienbudget geplant werden.

Finanzielle Unterstützung für Eltern

  • Familienzulagen

Familienzulagen sind ein staatlicher Zuschuss an Eltern und sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Höhe und Art variieren von Kanton zu Kanton. Im Kanton Zürich beispielsweise bestehen die Familienzulagen aus Kinderzulagen von monatlich 200 Franken bis zum 12. Geburtstag, danach monatlich 250 Franken bis zum 16. Geburtstag. Ausbildungszulagen von monatlich 250 Franken werden ab dem 16. bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt, sofern sich das Kind in der Ausbildung befindet.

  • Kinderabzug

Eltern können für ihr Kind einen Steuerabzug machen, solange das Kind im gleichen Haushalt lebt und für dessen Unterhalt gesorgt wird. Zudem muss sich das Kind in seiner Erstausbildung befinden. Ab dem Steuerjahr 2024 beträgt der Kinderabzug 6’700 Franken. Kantonal sind die Steuerabzüge unterschiedlich festgelegt.

  • Abzug von Kinderbetreuungskosten

Eltern können Kosten für die Fremdbetreuung ihres Kindes bis zu einem Maximalbetrag von derzeit 25’500 Franken im Jahr von der direkten Bundessteuer abziehen. Dies gilt bis zu einem Alter von 14 Jahren. Auch bei den Staats- und Gemeindesteuern sind Abzüge möglich: Im Kanton Zürich betragen diese beispielsweise seit dem 1. Januar 2024 25’000 Franken.

  • Prämienverbilligung von Krankenkassen für Kinder und Jugendliche

Eltern, die über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, werden beim Bezahlen der Krankenkassenprämien ihrer Kinder unterstützt. Seit dem 1. Januar 2021 sind die Kantone laut dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung dazu verpflichtet, Prämien für Kinder aus Familien mit unterem und mittlerem Einkommen um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Die Prämien für junge Erwachsene in Ausbildung müssen weiterhin um 50 Prozent verbilligt werden.