Früh mit der Vorsorge anfangen lohnt sich
«Es ist sinnvoll, ab dem ersten Einkommen mit der Vorsorge zu beginnen»
Lars Gabriel Meier 5 Minuten

Die Pensionierung und Vorsorgethemen sind für Jugendliche noch weit weg. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, sich bereits früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Im Interview erläutert René Kramer, Privatkundenberater bei der Graubündner Kantonalbank, warum.

René Kramer, Vorsorgethemen sind für Jugendliche meist noch weit weg. Warum lohnt es sich trotzdem, sich bereits in jungen Jahren damit auseinanderzusetzen?

Grundsätzlich gilt: Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto mehr Kapital kann man über regelmässige Sparbeiträge aufbauen. Sich früh mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen, lohnt sich auch aus politischen und demographischen Aspekten: Die obligatorische und berufliche Vorsorge unterliegen ständigen Reformen und der Rentenanspruch nimmt stetig ab. Die Selbstvorsorge ist daher besonders wichtig.

Wann ist es sinnvoll, den Aufbau der dritten Säule anzugehen? Ab welchem Alter ist dies rechtlich überhaupt möglich?

Rechtlich ist dies ab dem ersten AHV-pflichtigen Einkommen möglich. Eröffnen kann man ein Säule 3a Konto ab 18 Jahren. Da das Geld auf einem 3a Konto gebunden ist, machen Einzahlungen allerdings erst Sinn, wenn man eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit hat. Das heisst: man muss es sich leisten können, einen Betrag zur Seite zu legen, der für lange Zeit nicht mehr frei verfügbar ist. Am Anfang kann es darum ratsam sein, noch ungebunden zu sparen – zum Beispiel mit einem Depot-Konto oder einem Anlagesparplan. Unabhängig von der Form ist es sinnvoll, ab dem ersten regelmässigen Einkommen mit der Vorsorge zu beginnen.

Welche Möglichkeiten bieten sich Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der privaten Vorsorge oder dem Säule 3a-Sparen?

Möglichkeiten bringt vor allem der langfristige Anlagehorizont. Wer mit Anfang zwanzig mit der Vorsorge startet, hat potenziell 40 und mehr Jahre Zeit, um auf seinem Sparkapital Rendite zu erzielen. Aus heutiger Sicht sind daher langfristige Anlagen mit Aktienanteil sinnvoll.

Möglichkeiten dazu bieten 3a-Anlagelösungen oder Anlagesparpläne. Dies ist auch angesichts der derzeit tiefen Verzinsung auf normalen Spar- oder 3a-Konten empfehlenswert. Ob nun 3a-Anlagelösung oder normales 3a-Konto, der Maximalbetrag liegt für das Jahr 2023 bei 7056 Franken und kann von den Steuern abgezogen werden. Es gilt, je mehr man einzahlt, desto grösser die Steuerersparnis. Am sinnvollsten sind monatliche Einzahlungen via Dauerauftrag. Das bringt einen konstanten Vermögenszuwachs und, im Falle von Anlagelösungen, vermindert dieser das Risiko von Verlusten.

In jungen Jahren können sich aufgrund des Studiums, von längeren Reisen oder unbezahlten Praktika Beitragslücken in der obligatorischen Altersversicherung ergeben. Kann man diese mit Bezügen aus der dritten Säule füllen?

Es ist möglich, Spargelder der 3. Säule in die Pensionskasse zu übertragen, um damit deren Leistungen zu verbessern. Bezüge, um Lücken in der AHV zu füllen, sind aber nicht möglich. Allfällige Lücken bei der AHV können innert fünf Jahren mit Nachzahlungen aufgefüllt werden; sofern man in der Schweiz versichert war. Damit Lücken nicht unentdeckt bleiben, ist es ratsam, die Vorsorge- und AHV-Auszüge (IK-Auszug) regelmässig zu überprüfen.

Wie ist der Bezug des Kapitals aus der dritten Säule geregelt?

Das Kapital kann nur bei bestimmten Ereignissen bezogen werden. Zum Beispiel beim Erreichen eines bestimmten Alters: 59 Jahre bei Frauen und 60 Jahre bei Männern. Auch beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, der Gründung eines eigenen Unternehmens (Selbständigkeit), bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz oder beim Bezug einer Invalidenrente kann das 3a-Kapital bezogen werden. Ebenso kann man einen Einkauf bei der Pensionskasse mit Geldern aus der 3. Säule finanzieren.