Einen Konsumkredit für grössere Anschaffungen aufzunehmen, kann reizvoll sein. Insbesondere für junge Erwachsene, die noch wenige Ersparnisse haben. Doch was gilt es dabei zu beachten und welche Risiken können bei dieser Kreditart auftreten?
Was ist ein Konsumkredit?
Ein Konsumkredit ist ein Kredit, mit dem der private Konsum finanziert wird, beispielsweise neue Möbel für die erste eigene Wohnung oder eine teure Sportausrüstung. In der Schweiz ist damit in der Regel ein Kredit gemeint, der unter die Kriterien des Konsumkreditgesetzes (KKG) fällt. Mit speziellen Vergabevorgaben sollen damit private Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor einer Überschuldung geschützt werden.
Unter den Dachbegriff Konsumkredit fallen unter anderem Barkredite, Teilzahlungsverträgee, Fest- und Kontokorrentkredite oder Leasingverträge. Explizit nicht darunter fallen dagegen besicherte Kredite wie Hypotheken.
Konsumkredite sind in der Schweiz beliebt – nicht nur bei jungen Erwachsenen. Alleine im Jahr 2021 wurden gemäss der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) 114’085 neue Kredite abgeschlossen. Hinzu kommen im gleichen Zeitraum 212’395 Neuabschlüsse für Leasing-Verträge.
Das Schweizer Konsumkreditgesetz
Das Konsumkreditgesetz (KKG) regelt die Vergabe von Konsumkrediten an Privatpersonen in der Schweiz. Darunter fallen Kredite, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Privater Verwendungszweck
- Kreditsumme zwischen 500 und 80’000 Franken
- Laufzeit von mehr als 3 Monaten
- Nicht durch hinterlegte Sicherheiten oder Vermögenswerte abgesichert
Das Gesetz verbietet aggressive Werbung und verpflichtet Kreditgeber und Kreditgeberinnen zur Einhaltung des Höchstzinssatzes und zu einer obligatorischen Prüfung der Kreditfähigkeit. Darüber hinaus gewährt es den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags und die Möglichkeit, den Kredit vor dem vereinbarten Ablaufdatum zurückzuzahlen.
Strenge Formvorschriften für Konsumkreditverträge
Für Konsumkredite gilt in der Schweiz ein Maximalzinssatz, der vom Bundesamt für Justiz festgelegt wird. Für Barkredite und Leasingverträge beträgt dieser derzeit 10 Prozent. Zudem gelten für sämtliche Konsumkreditverträge strenge Formvorschriften. Konsumkreditverträge müssen schriftlich sein und unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Nettokreditbetrag (ohne Kosten und Zinsen)
- Gesamtkreditbetrag (inkl. Kosten und Zinsen)
- Kreditkosten
- Widerrufsbedingungen
- Häufigkeit und Laufzeit der Raten
Fehlen diese Angaben, ist der Kreditvertrag ungültig.
Folgen bei einem ungültigen Konsumkreditvertrag
Ist der Vertrag nichtig, schuldet der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin weder Zinsen noch sonstige Kosten für den Kredit. Lediglich die bereits beanspruchte Kreditsumme muss bis zum Ablauf der Kreditdauer zurückbezahlt werden.
Bei einem Leasingvertrag muss man den geleasten Gegenstand zurückgeben und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Raten bezahlen. Ein allfälliger Wertverlust geht jedoch vollumfänglich zulasten des Leasinggebers oder der Leasinggeberin.
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Wann eignen sich Konsumkredite – und wann nicht?
Konsumkredite können helfen, unvorhergesehene Ausgaben zu decken oder grössere, einmalige Anschaffungen zu finanzieren. Wichtig ist, dass das eigene Einkommen ausreicht, um jeden Monat die Zinsen und einen Anteil zur Amortisation des Kredits zu begleichen.
Lukas Ambühl von der Schuldenberatung Bern rät jedoch grundsätzlich von Konsumkrediten ab. «In einzelnen Ausnahmefällen können sie theoretisch eine Option sein», sagt der Experte. Doch selbst dann müsse man sich der Risiken bewusst sein. «Konsumkredite haben in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren. Verringert sich in der Zeit das verfügbare Einkommen, zum Beispiel wegen einem Stellenverlust, einer Krankheit oder auch der Familiengründung, kann das Bezahlen der Zinsen schwierig werden.»
Deshalb ist eine realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Situation im Vorfeld zentral. Das heisst: einen Blick in die Vergangenheit werfen und prüfen, ob im letzten Jahr monatlich genug Geld übrig geblieben wäre, um den Kredit zu tilgen. Und sich dann fragen, wie hoch die Chance ist, dass das auch in Zukunft gilt.
Konsumkredite nicht für laufende Kosten verwenden
Auf keinen Fall sind Konsumkredite für die Deckung laufender oder regelmässiger Ausgaben geeignet, wie zum Beispiel die Krankenkassenprämien oder offene Rechnungen. Denn wenn sich die eigene Situation im Anschluss an die Kreditaufnahme nicht bald verbessert, belasten die Zinszahlungen das Budget zusätzlich.
In der Folge kann das rasch zu einem Problem werden, das sich immer weiter verschärft. Im schlimmsten Fall droht am Ende einer solchen Schuldenspirale eine Betreibung oder gar eine Zwangsvollstreckung.
Umgang mit Konsumkrediten – Tipps von Schuldenberater Lukas Ambühl
- Mit der Aufnahme eines Kredits geht man eine langfristige Verpflichtung ein und verringert die eigene finanzielle Flexibilität während der gesamten Laufzeit. Diese Nachteile sollte man vorab genau gegen den «Nutzen» des Kredits abwägen. Sinnvoll ist zudem immer, zunächst alternative Lösungen zu prüfen.
- Fremdes Geld ist nicht gratis. Es ist wichtig, immer die gesamten Kosten des Kredits im Auge behalten, und nicht nur den Nettokredit. Mit dem Jugendlohn können Eltern schon früh eine gute Basis schaffen und ihren Kindern das Budgetieren des eigenen Geldes beibringen. So kann der Nachwuchs besser abschätzen, ob die zusätzlichen Kosten verkraftbar sind oder es nicht auf den Kredit verzichten sollte.