Ein Konsumkredit ist ein Kredit, mit dem der private Konsum finanziert wird, beispielsweise neue Möbel für die erste eigene Wohnung oder eine teure Sportausrüstung. In der Schweiz ist damit in der Regel ein Kredit gemeint, der unter die Kriterien des Konsumkreditgesetzes (KKG) fällt. Mit speziellen Vergabevorgaben sollen damit private Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor einer Überschuldung geschützt werden.
Unter den Dachbegriff Konsumkredit fallen unter anderem Barkredite, Teilzahlungsverträge, Fest- und Kontokorrentkredite oder Leasingverträge. Explizit nicht darunter fallen dagegen besicherte Kredite wie Hypotheken.
Konsumkredite sind in der Schweiz beliebt – nicht nur bei jungen Erwachsenen. Alleine im Jahr 2025 wurden gemäss der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) über 100’000 neue Kredite abgeschlossen. Hinzu kommen im gleichen Zeitraum über 240’000 Neuabschlüsse für Leasingverträge.
Das Konsumkreditgesetz (KKG) regelt die Vergabe von Konsumkrediten an Privatpersonen in der Schweiz. Darunter fallen Kredite, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Gesetz verbietet aggressive Werbung und verpflichtet Kreditgeber und Kreditgeberinnen zur Einhaltung des Höchstzinssatzes und zu einer obligatorischen Prüfung der Kreditfähigkeit. Darüber hinaus gewährt es den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags und die Möglichkeit, den Kredit vor dem vereinbarten Ablaufdatum zurückzuzahlen.
Für Konsumkredite gilt in der Schweiz ein Maximalzinssatz, der vom Bundesamt für Justiz festgelegt wird. Für Barkredite und Leasingverträge beträgt dieser seit dem 1. Januar 2026 10 Prozent pro Jahr. Zudem gelten für sämtliche Konsumkreditverträge strenge Formvorschriften. Konsumkreditverträge müssen schriftlich sein und unter anderem folgende Punkte enthalten:
Fehlen diese Angaben, ist der Kreditvertrag ungültig.
Ist der Vertrag nichtig, schuldet der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin weder Zinsen noch sonstige Kosten für den Kredit. Lediglich die bereits beanspruchte Kreditsumme muss bis zum Ablauf der Kreditdauer zurückbezahlt werden.
Bei einem Leasingvertrag muss man den geleasten Gegenstand zurückgeben und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Raten bezahlen. Ein allfälliger Wertverlust geht jedoch vollumfänglich zulasten des Leasinggebers oder der Leasinggeberin.
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Konsumkredite können helfen, unvorhergesehene Ausgaben zu decken oder grössere, einmalige Anschaffungen zu finanzieren. Wichtig ist, dass das eigene Einkommen ausreicht, um jeden Monat die Zinsen und einen Anteil zur Amortisation des Kredits zu begleichen.
Lukas Ambühl von der Schuldenberatung Bern rät jedoch grundsätzlich von Konsumkrediten ab. «In einzelnen Ausnahmefällen können sie theoretisch eine Option sein», sagt der Experte. Doch selbst dann müsse man sich der Risiken bewusst sein. «Konsumkredite haben in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren. Verringert sich in der Zeit das verfügbare Einkommen, zum Beispiel wegen einem Stellenverlust, einer Krankheit oder auch der Familiengründung, kann das Bezahlen der Zinsen schwierig werden.»
Deshalb ist eine realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Situation im Vorfeld zentral. Das heisst: einen Blick in die Vergangenheit werfen und prüfen, ob im letzten Jahr monatlich genug Geld übrig geblieben wäre, um den Kredit zu tilgen. Und sich dann fragen, wie hoch die Chance ist, dass das auch in Zukunft gilt.
Auf keinen Fall sind Konsumkredite für die Deckung laufender oder regelmässiger Ausgaben geeignet, wie zum Beispiel die Krankenkassenprämien oder offene Rechnungen. Denn wenn sich die eigene Situation im Anschluss an die Kreditaufnahme nicht bald verbessert, belasten die Zinszahlungen das Budget zusätzlich.
In der Folge kann das rasch zu einem Problem werden, das sich immer weiter verschärft. Im schlimmsten Fall droht am Ende einer solchen Schuldenspirale eine Betreibung oder gar eine Zwangsvollstreckung.