
«Mama, Papa, ich will ins Ausland gehen und dort arbeiten, um Geld zu verdienen!» Äussert das Kind diesen Wunsch, reagieren Eltern oft mit gemischten Gefühlen: Einerseits sind sie stolz, dass ihr Kind bereit ist, die Welt zu erkunden und eigenständiger zu werden. Andererseits sorgen sie sich, ob es in der Fremde zurechtkommen wird. Die Zeit nach dem Schulabschluss oder während des Studiums bietet dabei eine hervorragende Gelegenheit für junge Erwachsene, mit Work and Travel ihre Komfortzone zu verlassen, die Welt zu erkunden und sich dabei persönlich weiterzuentwickeln.
«Die Welt kannst du doch auch noch später bereisen!» Von einer solchen Reaktion sollten Eltern absehen: «Später» kommt nämlich oft etwas dazwischen – das Leben. Unter Umständen ergibt sich der Zeitpunkt für ein solches Abenteuer nicht so rasch wieder. Vielmehr kommt es in solchen Momenten darauf an, dass Eltern ihre Kinder in ihrem Vorhaben bestärken und ihnen dabei Unterstützung anbieten.
Denn für ein gelungenes Work and Travel Erlebnis gilt es einiges zu planen – eine gute Vorbereitung ist dabei die halbe Miete.
Eine gute Anlaufstelle bei Reisen in entfernte Länder ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA. Dieses veröffentlicht Reisehinweise für die meisten Länder. Diese Hinweise sollten für die Entscheidung, ob ein Land bereist wird oder nicht, konsultiert werden. Hier erfährt man auch, ob für die Einreise ein Visum oder anderweitige Genehmigungen erforderlich sind. Zusätzlich werden aufenthaltsrechtliche Bestimmungen wie die maximale Aufenthaltsdauer und Verlängerungsmöglichkeiten erläutert. Diese Hinweise werden regelmässig überprüft und bei aktuellen Ereignissen auch an die jeweilige Sicherheitslage angepasst.
Nebst den allgemeinen Einreisebestimmungen muss man im Vorfeld auch arbeitsrechtliche Regelungen berücksichtigen: Im Ausland zu arbeiten erfordert meist ein Arbeitsvisum. Andernfalls drohen Strafen, wenn man ohne gültige Genehmigung bezahlten Tätigkeiten nachgeht.
Allerdings bestehen auch hier je nach Land Unterschiede: In den EU-Mitgliedstaaten geniessen Schweizerinnen und Schweizer beispielsweise aufgrund der bilateralen Abkommen besondere Arbeitsrechte. Man kann somit in jedem EU-Mitgliedsstaat arbeiten, ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen.
Für andere beliebte Work and Travel-Destinationen wie etwa Australien, Neuseeland und Kanada muss man ein sogenanntes Working Holiday Visa beantragen. Dieses richtet sich speziell an junge Erwachsene, die für eine begrenzte Zeit im jeweiligen Land arbeiten und reisen möchten.
Auf der Regierungswebseite des Ziellandes findet man Informationen zur Beantragung des erforderlichen Visums.
Work and Travel ist nicht gleich Work and Travel – nicht nur bei der Destination, sondern auch bei den Jobs stehen einem zahlreiche Möglichkeiten offen: Die Bandbreite reicht dabei von Gelegenheitsjobs in der Gastronomie und im Tourismus über saisonale Arbeiten in der Landwirtschaft bis hin zu Tätigkeiten als Au-pair respektive Kinderbetreuung in Familien oder Ferienlagern.
Um sich für den passenden Job zu entscheiden, lässt man sich am besten von den eigenen Fähigkeiten und Interessen leiten: Was kann ich gut? Was würde ich gerne machen? Wo möchte ich mich weiterentwickeln?
Hierzu kann man auf zahlreichen Plattformen und Jobbörsen nach verfügbaren Jobs suchen und überlegen, welche am besten zu einem passen.
«Wie viel Geld braucht man für Work and Travel?» Auch diese Frage wird bei der Planung früher oder später auftauchen – und sie kann nicht pauschal beantwortet werden: Die Kosten fallen je nach Destination und Länge des Aufenthalts unterschiedlich hoch aus. Der folgende Artikel zeigt auf, welche Punkte bei der Erstellung des Reisebudgets berücksichtigt werden sollten.
Ob gestohlenes Gepäck, ein medizinischer Notfall oder ein unvorhergesehener Unfall bei der Arbeit: Auch im Ausland ist es wichtig, passend versichert zu sein. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA verweist diesbezüglich auf die folgenden wichtigen Versicherungen, die auch für Work and Travel relevant sein können:
Gegebenenfalls sind diese Versicherungen bereits im bestehenden Versicherungspaket enthalten und können über die Schweiz weiterlaufen. Es ist wichtig, sich über eventuelle Karenzfristen zu informieren und hierzu direkt Kontakt mit der eigenen Versicherung aufzunehmen, um die individuellen Versicherungsbedingungen zu klären.
Im Gegensatz zu einer Auswanderung bleibt bei Work and Travel der eigentliche Wohnsitz in der Schweiz und man ist nach wie vor bei den hiesigen Behörden und Institutionen angemeldet. Somit müssen Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland arbeiten, weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Trotz des Verbleibs des Wohnsitzes in der Schweiz und der fortlaufenden Anmeldung bei den hiesigen Behörden können während eines Work and Travel Aufenthalts AHV-Lücken auftreten. Dies kann passieren, wenn im Gastland keine oder nur begrenzte AHV-Beiträge gezahlt werden oder die Mindestbeitragszeiten nicht erfüllt sind.
Am besten informieren sich junge Erwachsene im Rahmen der Vorbereitung bei der zentralen Ausgleichskasse ZAS über die für sie geltenden Bedingungen. So kann man späteren AHV-Lücken vorbeugen.
Alle Jahre wieder steht das Ausfüllen der Steuererklärung an. Wer im Ausland gearbeitet hat, steht vor zusätzlichen Fragen: Wie werden ausländische Einkünfte in der Schweiz versteuert? Wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung?
Weiterführende Informationen dazu erhalten junge Erwachsene bei der Steuerverwaltung des Wohnortes oder bei einer persönlichen Steuerberatung. Fragen zum internationalen Steuerrecht in Bezug auf eine etwaige Doppelbesteuerung können im Vorfeld an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gerichtet werden.
Idealerweise informiert sich der Nachwuchs bereits vor dem Auslandsaufenthalt über die für ihn geltende Sachlage in Sachen Steuern – auch, um später die notwendigen Belege bereit zu haben. So kann Problemen oder Missverständnissen im Zusammenhang mit der Steuererklärung vorgebeugt werden.
Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir Ihnen die beste Erfahrung auf unserer Webseite bieten können. Alle Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.